1. Geltungsbereich Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern beim Einlass und während Ihres Aufenthalts bei Veranstaltungen im Westbad Leipzig sowie auf den zugehörigen Flächen. Im Einzelfall können zusätzliche Regelungen durch Aushang bekannt gegeben werden.
Innerhalb des Gebäudes ist den Anweisungen des Personals des Westbad Leipzig uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
2. Jugendschutz Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
3. Verhalten im Gebäude, Verletzung der Hausordnung Das Westbad Leipzig ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Alle Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Das Anbringen von Informations- oder Werbematerial ist untersagt.
Das Westbad Leipzig ist berechtigt, bei Verletzung der Hausordnung Besucher aus der Veranstaltung zu verweisen, ihnen Hausverbot zu erteilen oder andere zur Abwehr von Beeinträchtigungen geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger Weise unangemessenes Verhalten zeigen. Der Zutritt kann von vorneherein ganz verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Gast die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird (z.B. offensichtliche Alkoholisierung). Es ist die Mitnahme sämtlicher Gegenstände untersagt, die aufgrund ihrer Größe, Ausstattung oder Funktion, auch nach Beurteilung des Personals, zu einer Beeinträchtigung der Veranstaltung oder anderer Besucher führen können. Hierzu zählen z.B. Waffen jedweder Art, Lärminstrumente, Behältnisse mit gefährdenden Inhalten (Treibgase etc.), Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material, Feuerwerkskörper. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Vorstellung mitgenommen werden. Das Mitführen von Tieren jedweder Art ist untersagt, ausgenommen Blindenhunde in entsprechender Funktion. Der gesamte Gebäudebereich des Westbad Leipzig ist grundsätzlich Nichtraucherbereich. Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausdrücklich ausgewiesenen Raucherbereichen zulässig. Im Brandfall und bei sonstigen Gefahrensituationen sind die Besucher verpflichtet, das Haus unverzüglich über den nächstgelegenen Ausgang, insbesondere die gekennzeichneten Notausgänge, zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt.
4. Garderobe Garderobenstücke (Mäntel, Jacken, sonstige Bekleidungsstücke) sollen an der Garderobe abgegeben und nicht in die Zuschauerräume mitgenommen werden.
Untersagt ist in jedem Falle die Mitnahme von Schirmen, Taschen, Rücksäcken o.ä. ab einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm. Bei Abgabe von Garderobenstücken wird pro Person eine Garderobenmarke ausgegeben. Für weitere, zusätzliche Garderobenstücke erhält die Person jeweils einen zusätzlichen Beleg. Aufbewahrte Garderobenstücke werden nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke bzw. der Belege, allerdings ohne weitere Prüfung der Berechtigung, ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke/des Beleges können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Garderobenstücke abgeholt haben. Ein Verlust der Garderobenmarke ist dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen, unter Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnummer des Besuchers. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, für die verlorene Garderobenmarke € 2,50 zu Händen des Garderobenpersonals zu leisten. Besucher sind gehalten, in den Garderobenstücken keine Gegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys sowie Wertsachen, Schmuck etc. zu belassen. Das Angebot der Garderobenleistung des Westbad Leipzig bezieht sich nicht auf die Aufbewahrung solcher Gegenstände, sondern ausschließlich auf das gegen Ausgabe einer Garderobenmarke/eines Beleges entgegengenommene Garderobenstück selbst. Der Besucher trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderobenstücken belassenen Gegenstände. Dies gilt ausdrücklich auch soweit diese in Garderobenstücken wie Taschen, Rucksäcken etc. belassen werden. Eine Haftung des Westbad Leipzig hierfür wird ausgeschlossen.
5. Sitzplätze, Wiedereinlass Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler und der anderen Besucher unter Umständen erst während einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Saal eingelassen bzw. wieder eingelassen werden.
Das Westbad Leipzig behält sich produktionsbedingte Sitzplatzänderungen vor. Ansprüche auf Erstattung hieraus sind ausgeschlossen, es sei denn, daß auf einen in der Preiskategorie niedriger angesetzten Platz umgesetzt wird.
6. Bild- und Tonaufnahmen Bild- und Tonaufnahmen von Aufführungen oder sonstigen Veranstaltungen des Westbad Leipzig sind den Besuchern aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt.
Für den Fall, dass das Westbad Leipzig eine Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
7. Fund- und Verlustsachen Der Verlust von Gegenständen ist dem Ordnungspersonal (Security, Einlass- oder Garderobenpersonal) unverzüglich anzuzeigen. Fundsachen werden vom Westbad Leipzig bis zum Ablauf von drei Monaten aufbewahrt und danach an das zuständige öffentliche Fundbüro übergeben.
Stand: 27.01.2020